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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87   

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https://dejure.org/1992,32
BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Private Grundschule

  • openjur.de

    Private Grundschule

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Voraussetzungen für die Zulassung einer privaten Grundschule

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit privater Grundschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung einer privaten Grundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Besonderes pädagogisches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Grundschule - Anerkennung des besonderen pädagogischen Interesses - Maßstäbe der fachgerichtlichen Überprüfung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 40
  • NJW 1993, 2599 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 666
  • DVBl 1993, 485
  • DÖV 1993, 525
 
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Wird zitiert von ... (432)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens habe es nicht bedurft (vgl. die Entscheidungsgründe im einzelnen in BVerwGE 75, 275).

    Anders als staatliche Schulversuche unterliegt die Erprobung pädagogischer Konzepte in privaten Grundschulen auch keiner engen zeitlichen Begrenzung, nach deren Abschluß das erprobte Konzept entweder mangels Bewährung zu verwerfen oder in das gesamte Schulwesen zu übernehmen wäre - mit der Folge, daß die "Besonderheit" des pädagogischen Interesses für die Privatschule entfiele (vgl. Peschke, RdJB 1988, S. 107).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Wie weit die danach erforderliche Kontrolle durch die Fachgerichte zu gehen hat, bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt daher normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht von vorneherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ).

    Anders als bei Berufszulassungsprüfungen (vgl. BVerfGE 84, 34) muß hier nicht wegen des Gebots der Chancengleichheit auf persönliche Erfahrungen und Eindrücke des zur Entscheidung berufenen Behördenbediensteten oder den Vergleich von Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegriffen werden.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Dem trägt die Verbürgung der Institution Privatschule in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 75, 40 ).

    Auch ihre Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 75, 40 ) ist wenig ergiebig.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Die Verwaltung handelt in einer solchen Lage kraft eigener Kompetenz (vgl. BVerfGE 49, 89 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt daher normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht von vorneherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Welche Substantiierungsanforderungen dabei an die Einwände des rechtsuchenden Bürgers zu stellen sind, bestimmt sich auch nach dem Maß der in der Behördenentscheidung zum Ausdruck kommenden Fachkunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 -, Umdruck S. 11).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Kennzeichnend für die Privatschule ist ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte (vgl. BVerfGE 27, 195 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89

    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Allerdings werden vergleichbare Formulierungen in jüngeren Gesetzen mit dem ausdrücklichen Ziel verwandt, die gerichtliche Überprüfung einzuschränken (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1991, S. 1004 ; Redeker, DÖV 1993, S. 10).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Diese Bestimmungen galten in Berlin gemäß Art. 23 Satz 1 GG nach Maßgabe des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 schon zu Verfahrensbeginn unmittelbar (vgl. BVerfGE 1, 70 ; 7, 1 ).
  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Diese Bestimmungen galten in Berlin gemäß Art. 23 Satz 1 GG nach Maßgabe des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 schon zu Verfahrensbeginn unmittelbar (vgl. BVerfGE 1, 70 ; 7, 1 ).
  • OVG Berlin, 02.02.1984 - 3 B 61.82
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (BVerfGE 88, 40 ).

    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Sie sind nichts weiter als Elemente der Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen (Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Januar 1985, Art. 19 Abs. 4, Rn. 198; Schenke in: Bonner Kommentar, Dezember 1982, Art. 19 Abs. 4, Rn. 353) und rechtfertigen nicht schon von sich aus eine Kontrollbeschränkung der Gerichte (Schmidt-Aßmann in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Januar 2000, Einleitung, Rn. 188; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ).

    Den Materialien zu Art. 13 GG ist aber nicht zu entnehmen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese reichsgerichtliche Rechtsprechung übernehmen wollten oder dass sie die richterliche Überprüfbarkeit von "Gefahr im Verzug" überhaupt als Problem gesehen und erörtert hätten (vgl. Doemming/Füsslein/Matz, Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, in: JöR N. F., Bd. 1, 1951, S. 138 ff.; s. auch BVerfGE 88, 40 zu Art. 7 Abs. 5 GG).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Dies hätte der Beschwerdeführer jedoch innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG tun müssen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,94
BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
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Vollbluthengst

Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen aufgrund privater Regelungen dürfen nicht zur Grundlager hoheitlicher Maßnahmen gemacht werden;

Art. 74 Nr. 17 GG, Bundeskompetenz für Pferdezucht, ohne daß es auf eine Verwendung der Pferde in der Landwirtschaft ankäme

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Tierzuchtgesetz II

  • openjur.de

    Tierzuchtgesetz II

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Ansprüche auf Eintragung eines gekörten Hengstes in die Zuchtbücher privater Züchtervereinigungen

  • rechtsportal.de

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Tierzucht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Regelungen - Grundlage staatlicher Maßnahmen - Grundrechtsbeschränkende Wirkung - Gesetzgebungskompetenz - Erlaß des Tierzuchtgesetzes

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Zucht / Handel - Vollbluthengst

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 366
  • NJW 1993, 2599
  • NVwZ 1993, 1077 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (177)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 18.02.1983 - 11 U 83/82
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Februar 1983 - 11 U 83/82 -,.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1984 - II ZR 236/83 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Februar 1983 - 11 U 83/82 - verletzten das Grundrecht der verstorbenen Beschwerdeführerin aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Das Eigentum an einer Sache ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet (BVerfGE 52, 1 ; 79, 292 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Für die Abgrenzung zu Art. 12 Abs. 1 GG ist maßgeblich, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG das Erworbene, das Ergebnis einer Betätigung schützt, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (BVerfGE 30, 292 ; 84, 133 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung hat in erster Linie "positiv gestaltende Maßnahmen" finanzieller, organisatorischer oder marktlenkender Art zum Gegenstand (vgl. von Münch, GG, 2. Aufl. 1983, Art. 74 Rdnr. 70; Maunz, a.a.O., Rdnr. 194; zur Marktförderung mittels Abgaben: BVerfGE 37, 1 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Für die Abgrenzung zu Art. 12 Abs. 1 GG ist maßgeblich, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG das Erworbene, das Ergebnis einer Betätigung schützt, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (BVerfGE 30, 292 ; 84, 133 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Das Eigentum an einer Sache ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet (BVerfGE 52, 1 ; 79, 292 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Das Eigentum an einer Sache ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet (BVerfGE 52, 1 ; 79, 292 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Eine Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist auch durch die weiteren Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten (vgl. dazu BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Zwar hätte der gerügte Verfassungsverstoß möglicherweise noch durch ein anderes fachgerichtliches Verfahren ausgeräumt werden können (vgl. dazu BVerfGE 70, 180 ), nämlich durch eine spätere Klage gegen das Köramt, wenn dieses die Körung von Nachkommen des nicht eingetragenen Hengstes abgelehnt hätte.
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; ein Gehörsverstoß kann deshalb nur festgestellt werden, wenn er sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 80, 269 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Daraus folgt zwar nicht, dass das Gericht verpflichtet wäre, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16, VersR 2018, 38 Rn. 6; BVerfGE 88, 366, 375 f. mwN).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300) - das gilt auch für Rechtsausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz -, kann das Berufungsurteil nur so verstanden werden, dass es von dem unzutreffenden Rechtssatz ausgegangen ist, die Würdigung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung komme auch dann in Betracht, wenn die Parteien der Auffassung sind, der Vertrag sei bereits zustande gekommen.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Stirbt ein Beschwerdeführer, so können seine Erben die Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann fortführen, wenn es sich um die Durchsetzung finanzieller Ansprüche handelt (vgl. BVerfGE 17, 86 ; 88, 366 ; 111, 191 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88, 1 BvR 1551/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2722
BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88, 1 BvR 1551/88 (https://dejure.org/1993,2722)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1993 - 1 BvR 757/88, 1 BvR 1551/88 (https://dejure.org/1993,2722)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1993 - 1 BvR 757/88, 1 BvR 1551/88 (https://dejure.org/1993,2722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wissenschaftliche Hochschulen - Land NRW - Gesamthochschulen - Professoren sind Lehrer des Rechts - Feststellung besonderer Forschungsleistungen - Promotionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 129
  • NJW 1993, 2599 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 663
  • DVBl 1993, 620
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Denn ein Mindestmaß an Angebotsbreite ist an den Gesamthochschulen Nordrhein-Westfalens vorhanden (vgl. BVerfGE 61, 210 ).

    Hätte der Gesetzgeber Hochschullehrer mit dem Qualifikationsprofil des § 44 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b HRG (diese Bestimmung entspricht § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b WissHG NW), die in integrierten Studiengängen an Gesamthochschulen tätig sind, von der Vertretungsberechtigung vor dem Bundesverfassungsgericht ausschließen wollen, hätte er das spätestens nach dem oben genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 210) durch eine Einschränkung des Begriffs "Lehrer des Rechts" in § 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck bringen müssen.

    Die gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b WissHG eingestellten Professoren - wie die beiden Beschwerdeführer -, die in integrierten Studiengängen einer Gesamthochschule Nordrhein-Westfalens tätig sind, müssen zwar die Voraussetzungen des materiellen Hochschullehrerbegriffs erfüllen (vgl. BVerfGE 61, 210 ).

    Beide Ausbildungszweige eines integrierten Studienganges sind in gleichem Maße wissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen verpflichtet (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 ).

    Elemente des Wissenschaftlichen spielen danach auch bei der Qualifikation der 4 b-Professoren eine Rolle (vgl. BVerfGE 61, 210 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Auf dieses Grundrecht kann sich jeder berufen, der wissenschaftlich tätig ist oder werden will (vgl. BVerfGE 35, 79 ).

    Es schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Zugleich enthält Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 35, 79 ).

    Sofern die wissenschaftliche Betätigung des einzelnen Hochschullehrers unter den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten materiellen Hochschullehrerbegriff einzuordnen ist (vgl. dazu BVerfG, a.a.O., S. 127), hat er einen Anspruch darauf, sich zusammen mit den Mitgliedern seiner Gruppe gegen andere Gruppen der Universität, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, in Angelegenheiten der Forschung und Lehre abzugrenzen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Es schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Sofern die wissenschaftliche Betätigung des einzelnen Hochschullehrers unter den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten materiellen Hochschullehrerbegriff einzuordnen ist (vgl. dazu BVerfG, a.a.O., S. 127), hat er einen Anspruch darauf, sich zusammen mit den Mitgliedern seiner Gruppe gegen andere Gruppen der Universität, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, in Angelegenheiten der Forschung und Lehre abzugrenzen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Dieses Homogenitätsgebot reicht jedoch nicht so weit, daß innerhalb der so abgegrenzten Gruppe der Hochschullehrer der wissenschaftliche Werdegang des einzelnen Mitgliedes bedeutungslos ist und von der Sache her gerechtfertigte unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Wahrnehmung bestimmter akademischer Aufgaben sowie Regelungen über die Ausübung der Hochschullehrertätigkeit schlechthin verboten sind (vgl. BVerfGE 54, 363 ; 57, 70 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Der von dem Beschwerdeführer zu 1) gestellte Beweisantrag war, wie das Bundesverwaltungsgericht dargelegt hat, vom Standpunkt des Berufungsgerichts aus unerheblich (vgl. BVerfGE 70, 288 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Dieses Homogenitätsgebot reicht jedoch nicht so weit, daß innerhalb der so abgegrenzten Gruppe der Hochschullehrer der wissenschaftliche Werdegang des einzelnen Mitgliedes bedeutungslos ist und von der Sache her gerechtfertigte unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Wahrnehmung bestimmter akademischer Aufgaben sowie Regelungen über die Ausübung der Hochschullehrertätigkeit schlechthin verboten sind (vgl. BVerfGE 54, 363 ; 57, 70 ).
  • BVerwG, 08.04.1988 - 7 B 78.86

    Keine Berechtigung eines überwiegend in der Lehre tätigen, nichthabilitierten

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 1988 - BVerwG 7 B 78.86 -,.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 18.88

    Hochschule - Fachhochschullehrer - Überleitung - Universitätsprofessor -

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 18.88 -,.
  • BVerwG, 26.11.1974 - V C 9.74

    Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    Allerdings wird für die Vertretungsregelungen in § 67 Abs. 1 VwGO und § 138 Abs. 1 StPO angenommen, daß Fachhochschullehrer nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht oder den Strafgerichten auftreten können (vgl. BVerwG, NJW 1975, S. 1899; 1979, S. 1174; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 67 Rdnr. 2; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 1; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 5; Lüderssen, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 138 Rdnr. 8; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 40. Aufl., § 138 Rdnr. 4; anderer Ansicht insbesondere Wochner, NJW 1975, S. 1899; Schachtschneider, JA 1977, S. 121).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1985 - 15 A 2408/84
    Auszug aus BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
    das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1985 - 15 A 2408/84 -,.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährt jedem, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie wissenschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 88, 129 ).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 88, 129 ; 90, 1 ).

  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährt jedem, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie wissenschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 15, 256 [263 f.]; - 88, 129 [136]).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 f.]; - 47, 327 [367]; - 88, 129 [136]; - 90, 1 [11 f.]).

    Mit der Rüge einer Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG unter dem Gesichtspunkt der amtsangemessenen Tätigkeit macht der Beschwerdeführer nichts geltend, was über den bisherigen Prüfungsumfang auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 GG hinausgeht (vgl. BVerfGE 88, 129 [143]).

  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 45.14

    Akademische Selbstverwaltung; Berufsfreiheit; Entziehung eines Doktorgrades;

    Zwar werden sowohl die Promotion als Prüfung als auch der Doktorgrad als Leistungsnachweis durch ihren akademischen und wissenschaftsbezogenen Charakter geprägt (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1993 - 1 BvR 557, 1551/88 - BVerfGE 88, 129 , Kammerbeschluss vom 3. September 2014 - 1 BvR 3353/13 - NVwZ 2014, 1571; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - BVerwGE 147, 292 Rn. 21 ff.; Maurer, Promotion, in: Flämig/Kimminich/Krüger/Meusel/Rupp/Scheven/Schuster/Graf Stenbock-Fermor , Handbuch des Wissenschaftsrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1996, S. 756).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    (1) Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG steht jedem Einzelnen zu, der eigenverantwortlich wissenschaftlich tätig ist oder werden will (BVerfGE 15, 256, 263 f.; BVerfGE 35, 79, 112 f.; BVerfGE 88, 129, 136; BVerfGE 90, 1, 11; BVerfGE 95, 193, 209; BVerfGE 141, 143 Rn. 48: privatrechtlich organisierte Wissenschaft).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    aa) Das in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthaltene Freiheitsrecht schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht grundsätzlich jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ; 122, 89 ).
  • BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13

    Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise

    Das Homogenitätsgebot reicht nicht so weit, dass innerhalb dieser Gruppe der Hochschullehrenden der wissenschaftliche Werdegang der einzelnen Mitglieder bedeutungslos ist und von der Sache her gerechtfertigte unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Wahrnehmung bestimmter akademischer Aufgaben sowie unterschiedliche Regelungen über die Ausübung der Hochschullehrertätigkeit schlechthin verboten sind (vgl. BVerfGE 88, 129 unter Verweis auf BVerfGE 54, 363 ; 57, 70 ) und ihnen für einzelne Entscheidungen nicht Rechnung getragen werden kann.
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Andernfalls wäre die vom Homogenitätsprinzip geforderte klare Abgrenzung der verschiedenen an der Hochschule bestehenden Gruppen (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 61, 210 ; 88, 129 ) nicht mehr gewahrt.
  • BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der

    Daneben ist bei Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als objektive Wertentscheidung zu berücksichtigen, wonach der Staat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an nachfolgende Generationen durch personelle, finanzielle und organisatorische Mittel ermöglicht und fördert (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ; 94, 268 ).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Soweit der einzelne Träger des Grundrechts der Korporation einer Hochschule angehört, erwächst ihm ein Recht auf solche staatlichen Maßnahmen auch organisatorischer Art, die zum Schutze seines grundrechtlich gesicherten Freiheitsraums unerlässlich sind (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1993 - 1 BvR 557/88, 1551/88 - BVerfGE 88, 129 ).
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 2278/94

    Verpflichtung der 4b-Professoren zu anwendungsbezogener Lehre in NRW

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Rechtsstellung der Professoren in den integrierten Studiengängen an den Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Beschränkung ihres Tätigkeitsbereichs auf "anwendungsbezogene" Lehre sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 88, 129 ,136 ff.).

    Danach ist der Gesetzgeber mit Blick auf die Besonderheiten der integrierten Studiengänge an einer Gesamthochschule nicht gehindert, auf den unterschiedlichen wissenschaftlichen Werdegang der Hochschullehrer Bedacht zu nehmen und von der Sache her gerechtfertigte differenzierende Regelungen für die Wahrnehmung bestimmter akademischer Aufgaben zu treffen (vgl. BVerfGE 54, 363 ,387,; 57, 70, 92 f.,; 88, 129 ,137,).

    Von daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die 4b-Professoren in ihrem jeweiligen Einweisungserlaß zu "anwendungsbezogener" (also mehr dem Fachhochschulbereich entsprechenden Teil von) Lehre und Forschung verpflichtet werden und an dem ausschließlich wissenschaftsbezogenen Promotionsverfahren erst nach Feststellung besonderer, habilitationsadäquater Leistungen mitwirken dürfen (vgl. BVerfGE 88, 129 ,136 ff., 142,).

  • BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 1165/08

    Stationsschließung an organisatorisch verselbständigtem Universitätsklinikum -

  • BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten gemäß GG Art 3

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 B 1483/12

    Beschwerde eines Fachhochschulprofessors gegen die Untersagung der Labornutzung

  • OLG Dresden, 03.05.2000 - 1 Ws 94/00

    Begriff des Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 9 S 1591/18

    Anfechtung der Wahl eines Hochschulsenats; mit Leitungsfunktionen betraute

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 MN 449/07

    Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1102/95

    Die Berufsfreiheit als einheitliches Grundrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12196/99

    Rechtmäßigkeit der korporationsrechtlichen Zuordnung zum dienstrechtlichen Status

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 6 A 2250/10

    Rechtmäßigkeit der Übernahme eines bisher im Dienst eines Landes stehenden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
  • VG Berlin, 22.01.2009 - 12 A 76.07

    Raumvergabe (Dienstzimmer) an außerplanmäßigen Professor

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